SprengLR 210 - Sprengstofflager-RL 210

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Abschnitt 3 SprengLR 210 - Schutz vor elektrischer Energie

3.1

Anhang Nr. 2.2.4Elektrisch auslösbare Gegenstände dürfen nicht in Bereichen aufbewahrt werden, in denen elektromagnetische Felder (z.B. durch Ströme elektrischer Anlagen, Hochfrequenzenergie) in gefährlicher Weise auf sie einwirken können.

3.2 Zur Vermeidung von Gefahren durch Ströme elektrischer Anlagen (Streuströme) sind die in der nachstehenden Tabelle genannten Abstände zwischen den elektrisch auslösbaren Gegenständen mit Explosivstoff und elektrischen Anlagen einzuhalten:

Zünderart
Leitungsart
Zünder mit einer Streustromsicherheit von
0,18 Ampere *)
Brückenzünder UBrückenzünder HU
Starkstrom-Freileitungen mit Holzmasten10 m10 m10 m
Starkstrom-Freileitungen mit Stahlbeton- oder Stahlmasten100 m50 m10 m
Leitungen elektrischer Bahnen300 m200 m100 m
*) Dieser Wert entspricht den heute für Sprengarbeiten nicht mehr zugelassenen Brückenzündern A.

3.3 (1) Funksender strahlen Hochfrequenzenergie aus. Zu den Funksendediensten, zu denen Mindestabstände eingehalten werden müssen, zählen neben ortsfesten Antennenanlagen auch tragbare Sendeanlagen (übliche Strahlungsleistung <3 W), andere bewegliche Funkdienste, z.B. Kraftfahrzeuge mit Sprechfunk (übliche Strahlungsleistung <3W) u.ä.

(2) Von Funksendediensten ist in der Regel ein Mindestabstand von 300 m einzuhalten. Dieser darf, ausgenommen von Feuerleit-Radargeräten, in Abhängigkeit von der Strahlungsleistung des Senders verringert werden, wobei gegenüber sonstigen Radargeräten 10 m nicht unterschritten werden dürfen.

(3) Bei Strahlungsleistungen bis 1,0 W (z.B. bei kleineren Handfunkgeräten) brauchen bei der Aufbewahrung von Brückenzündern U und HU keine Mindestabstände eingehalten werden. Bei Strahlungsleistungen von mehr als 1 W müssen folgende Mindestabstände vom Sender (Antennenträger) eingehalten werden:

StrahlungsleistungMindestabstand
mehr als1,0 Wattbis5,0 Watt2 m
mehr als   5,0 Wattbis1,0 Kilowatt20 m
mehr als   1,0 Kilowattbis10 Kilowatt50 m
mehr als 10 Kilowattbis100 Kilowatt100 m
mehr als100 Kilowattbis400 Kilowatt150 m
mehr als400 Kilowattbis1000 Kilowatt200 m

Auf DIN 57848 Teil 1 wird hingewiesen, die auch Sicherheitsabstände bei höheren Strahlungsleistungen und bei Aufbewahrung empfindlicherer Zünder als U und HU enthält.