Abschnitt 4 SprengLR 011 - Zuordnung nach Änderung der Voraussetzungen
Wird der Stoff oder die Verpackung geändert, ist die Überprüfung der getroffenen Zuordnung und gegebenenfalls eine neue Zuordnung erforderlich.
Wird der Stoff oder die Verpackung geändert, ist die Überprüfung der getroffenen Zuordnung und gegebenenfalls eine neue Zuordnung erforderlich.