SprengLR 011 - Sprengstofflager-RL 011

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Sprengstofflager-Richtlinien

Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (SprengLR 011)

Ausgabe Mai 1981 (BArbBl. 5/1981 S. 70)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 8. Juli 1991 (BArbBl. 11/1991 S. 40)

Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für das Prüfen von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen (1) und das Zuordnen dieser Stoffe zu den Lagergruppen 1.1 und I bis III nach § 4 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) in Verbindung mit Nummer 2.1.1 bis 2.1.2 und 3.1.1 bis 3.1.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Zuständige Stelle 1
Prüfung 2
Zuordnen zu einer Lagergruppe 3
Zuordnung nach Änderung der Voraussetzungen 4

(1) Amtl. Anm.:

Im folgenden Text als Stoffe bezeichnet