§ 20 GarVO - Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
- 1.die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Garagenstellplätze und Fahrgassen,
- 2.die Rettungswege,
- 3.die Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen, die Alarmeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen wie CO-Warnanlagen,
- 4.die Lüftungsanlagen,
- 5.die elektrischen Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsbeleuchtung.