GarVO,SL - GaragenV

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§ 20 GarVO - Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

  1. 1.
    die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Garagenstellplätze und Fahrgassen,
  2. 2.
    die Rettungswege,
  3. 3.
    die Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen, die Alarmeinrichtungen und andere Sicherheitseinrichtungen wie CO-Warnanlagen,
  4. 4.
    die Lüftungsanlagen,
  5. 5.
    die elektrischen Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsbeleuchtung.