§ 33 VKVO - Übergangsvorschriften
Auf die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 13 Abs. 4 und 5 sowie die §§ 24 bis 27 anzuwenden.
Auf die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 13 Abs. 4 und 5 sowie die §§ 24 bis 27 anzuwenden.