TRGS 619 - TR Gefahrstoffe 619

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Anlage 2 TRGS 619 - Heizungsanlagen

Anlage 2 zu TRGS 619

(1) Heizungsanlagen dienen zur Beheizung von Gebäuden, Wohnungen und Einzelräumen. Dabei wird nach Zentralheizungssystemen und Heizungsanlagen als Etagenheizung unterschieden.

(2) Nach DIN EN 12828 besteht eine Warmwasser-Heizungsanlage aus den Bestandteilen

  • Wärmeerzeugungsanlagen,

  • Wärmeverteilungssysteme,

  • Wärmeabgabesystemen,

  • Regelanlagen.

(3) Die Leistungsklassen der Wärmeerzeugungsanlagen reichen dabei von kleinster Leistung 4-5 kW bis hin zu größten Leistungen im MW-Bereich für große Wohneinheiten bzw. Krankenhäuser als Einkesselanlagen. Bei den Arten unterscheidet man atmosphärische Brenner und Brenner, die eine Aufbereitung des Brennstoff-/Luft-Gemischs über den Druck oder Zug eines Gebläses erreichen.

(4) Genormt werden die Gebläsebrenner nach den europäischen Normen (EN) EN 267 für den Brennstoff Öl bzw. EN 676 für den Brennstoff Gas.

(5) Bodenstehende Heizkessel für die Brennstoffe Öl, Gas und feste Brennstoffe sind nach den Normenreihen EN 303-1, EN 303-2, EN 303-3, EN 303-5, EN 303-7, EN 12953, EN 14394, EN 15034 und EN 15035, Ölheizöfen mit Verdampfungsbrennern nach der Norm EN 1 genormt.

(6) Gasheizkessel werden gemäß ihres Anschlusses an die Abgasanlage bzw. der Zuführung der Verbrennungsluft aus dem Raum (raumluftabhängig) oder aus dem Freien (raumluftunabhängig) eingeteilt. Hier werden die Normen EN 297, EN 483, EN 625, EN 656, EN 677 bzw. die EN 15502 angewendet.

(7) In Heizungsanlagen kommen durch die auftretenden Temperaturen aus Gründen des Arbeits- und Umweltschutzes verschiedenartige Wärmedämmmaterialien zum Einsatz. Im peripheren Bereich einer Heizungsanlage, dort wo eine Wärmedämmung im Niedrigtemperaturbereich (von Raumtemperatur bis 450 °C) erforderlich ist, darf keine Aluminiumsilikatwolle eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Wärmedämmung von Verrohrungen, Warmwasserspeicher, Dämmung des Außenmantels, Solaranlagen im Bereich der Kollektoren, sowie der außen liegenden Anbauteile. In diesen Bereichen ist Polyurethan bis ca. 90 °C und Glas- und Mineralwolle bis 450 °C einzusetzen.

(8) Verfahrenstechnisch sind Öffnungen des Brennraumes nach Außen wie z. B. Kesseltür, Revisionsöffnung, Türdichtungen und Brennerflanschdichtung mit Glasfaserprodukten abzudichten.

(9) Auch zur Wärmedämmung des Abgassammelkastens darf keine Aluminiumsilikatwolle verwendet werden.

(10) In den Bereichen der Heizungsanlage, in denen ein direkter Flammenkontakt mit der Wärmedämmung erfolgt, ist eine Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle nicht immer möglich, ohne dass die Nutzungsdauer der Anlage beeinträchtigt wird. Ein Austausch der Wärmedämmprodukte beim Endverbraucher ist zu vermeiden.

Anforderungsprofil zur Substitutionsprüfung für Produkte aus Aluminiumsilikatwollen zur Wärmedämmung in Heizungsanlagen


Heizungungsanlagen (Öl, Gas und Festbrennstoffe)
Bearbeiter:Datum:
Anforderungen für die eigene AnwendungFeuerbetone/SteineVermiculit Standard
+ modifiziert
Produkte aus AES-WollenProdukte aus Aluminium-silikatwollen
1.Begriffsbestimmung14XXX(7)(9)(5)(4)
2.Anwendungstemperatur [° C]bis 1600bis max. 1300bis 1100bis 1300
3.Wärmeleitfähigkeit[W/mK] bei 1.000 °C0,38 bis 0,680,17 bis 0,250,270,31
4.Rohdichte [kg/m3]600 bis 1.500400-50060 bis 30060 bis 300
5.Mechanische Eigenschaften
5.1FestigkeitJa/Nein+/----
5.2Rückfederungsverhalten
a)NeuzustandJa/Nein--+++
b)nach TemperaturbeaufschlagungJa/Nein---++
5.3Schwingungen VibrationenJa/Nein--+++
5.4Schalldämmung
a)SchallabsorptionJa/Nein--++
b)SchallisolierungJa/Nein++/--/+-/+
5.5Gasgeschwindigkeit am Wärmeschutz/AbrasionJa/Nein++-/++/-
6.Thermisches Verhalten
6.1TemperaturwechselbeständigkeitJa/Nein-/+++++
6.2DehnungsfugenJa/Neinerforderlichnicht erforderlichnicht erforderlich, ggf. Kompensa-tionsstreifennicht erforderlich, ggf. Kompensa-tionsstreifen
7.Anwendung in Heizungsanlagen
7.1Ofenatmosphäre
-neutral/oxidierendJa/Nein++++++
-reduzierendJa/Nein+++/-+/-
-Feuchtigkeit/Kondensat/Ja/Nein+++-/++
7.2Brennstoffeinfluss
-Gasförmige BrennstoffeJa/Nein+++/-+
-Öl (Extraleichtöl)Ja/Nein++-/++
-Öl (Schweröl)Ja/Nein++--
-FestbrennstoffJa/Nein++-/++
8.GefährdungsbeurteilungXXX
1.1EinstufungXXX151516K 216
1.2Staubungsverhalten
-im NeuzustandXXXhoch/geringmittelmittelmittel
-beim AusbauXXXhochhochhochhoch
9.SchutzmaßnahmenXXXTRGS 559
"Mineralischer Staub"
TRGS 558
"Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle"
10.EntsorgungXXXBeachtung der länderspezifischen Regelungen
Legende:++sehr gut geeignet
+gut geeignet
+/-zumeist gut geeignet
-/+zumeist weniger geeignet
-weniger geeignet

Die Angaben in dieser Zeile beziehen sich auf die Absätze (4) bis (9) in Nr. 2 dieser TRGS.

Die Materialien können kristallines SiO2 enthalten, das bei der Be- und Verarbeitung freigesetzt werden kann. Die Zusammensetzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Möglichkeit der Bildung von kristallinem SiO2 (Quarz/Cristobalit) oberhalb von 900 °C, ggf. Freisetzung bei Instandsetzung und Abbruch.