TRGS 553 - TR Gefahrstoffe 553

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Anhang 5 TRGS 553 - Betriebsanweisung und Unterweisung Holzstaub

zur TRGS 553 -

5 a Muster-Betriebsanweisung

Diese Betriebsanweisung ist beispielhaft und an die jeweiligen Betriebsbedingungen anzupassen. Sie berücksichtigt nicht die Brand- und Explosionsgefährdungen durch Holzstaub, da diese nicht im Anwendungsbereich dieser TRGS liegen (siehe Abschnitt 1 Absatz 3).

trgs_553_as_2.gif

5 b Unterweisung "Holzstaub"

Die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen worden.

Gegenstand der Unterweisung waren Informationen

  • über Hygienevorschriften,

  • über Maßnahmen zur Minimierung einer Holzstaubexposition,

  • zum Tragen und Benutzen von Schutzausrüstungen und Schutzkleidung sowie eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.

§ 14 Gefahrstoffverordnung§ 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr.Name, VornameDatumUnterweisung bestätigt

Unterweisung durchgeführt von: .............................................