Anlage 2b TRGS 522 - Freigabebescheinigung nach Raumdesinfektion
Gemäß Anhang I Nummer 4.4.3 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung wurde durch messtechnische Bestimmung
der | mittels |
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|_| Formaldehydkonzentration | |_| Prüfröhrchen |
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und | |_| PID |
|_| Ammoniakkonzentration | |_| |
festgestellt, dass nach Lüftung der desinfizierten Räume für Beschäftigte durch das eingesetzte Begasungsmittel keine Gefährdung mehr besteht.
Die dauerhaft sichere Einhaltung des Beurteilungswertes von
|_| 0,3 ppm (0,37 mg/m3) für Formaldehyd | ist sichergestellt. |
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|_| 20 ppm (14 mg/m3) für Ammoniak |
Die tatsächlich gemessenen Konzentrationen betragen
für Formaldehyd: | mg/m3 | bzw. | ppm |
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für Ammoniak: | mg/m3 | bzw. | ppm |
Für eine weitere Nutzung des
|_| Krankentransportfahrzeugs | bestehen keine Bedenken. |
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|_| Krankenzimmers | |
|_| Stallgebäudes | |
|_| |
Die Freigabe wird erteilt durch
Begasungsleiter/Desinfektionsleiter | Firmenstempel: |
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Unterschrift
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Ort, Datum: