TRGS 522 - TR Gefahrstoffe 522

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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)

Ausgabe: Januar 2013 *

In der Fassung vom 15. Januar 2013 (GMBl. S. 298)

- Bek. d. BMAS v. 15.1.2013 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen2
Verwendungsbeschränkungen3
Erlaubnis, Befähigungsschein und Sachkunde4
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen5
Arbeitsmedizinische Prävention6
Maßnahmen zur Emissionsminderung7
Anzeigen und Unterrichtung der zuständigen Behörde8
Mitgeltende Regelungen

Hinweise auf begleitende Regelungen für Raumdesinfektionen
Anhang
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für die Raumdesinfektion mit Formaldehyd nach Nummer 4.3 der TRGS 522Anlage 1a
Fortbildungslehrgang "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"Anlage 1b
Durchführung schriftlicher Prüfungen bei SachkundelehrgängenAnlage 1c
Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffVAnlage 2a
Freigabebescheinigung nach RaumdesinfektionAnlage 2b
Zeugnis über die Eignungsuntersuchung gemäß GefStoffVAnlage 2c
Dokumentation Unterweisung/Einweisung für Tätigkeiten zur RaumdesinfektionAnlage 2d
Dokumentation Themenpunkte für die durchgeführte UnterweisungAnlage 2e
Notfallinformationskarten FormaldehydAnlage 3a
Notfallinformationskarten AmmoniakAnlage 3b
Hinweise zur Kennzeichnung zu begasender RäumeAnlage 4

Hinweis: Die bisherige TRGS 522 wurde grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technik und Rechtsetzung angepasst.