TRGS 520 - TR Gefahrstoffe 520

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Anlage 1 TRGS 520 - Abfallgruppen/Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der Lagerung

Lagerabschnitt I

Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien (soweit nicht in Lagerabschnitt II oder III)

  • Altbatteriengemisch (getrennt gesammelte Lithiumbatterien jedoch in Lagerabschnitt II)

  • PCB-haltige Kondensatoren und sonstige PCB-haltige Abfälle

  • Wasch- und Reinigungsmittelabfälle

  • Altmedikamente

  • Entwicklerbäder

  • Fixierbäder

  • Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel einschließlich ihrer Packmittel

  • Phosphide und phosphidhaltige Schädlingsbekämpfungsmittel einschließlich ihrer Packmittel

  • Säuren und saure, ätzende Abfälle (fest und flüssig)

  • Säuren, oxidierend

  • Laugen

  • ammoniakhaltige flüssige Abfälle

  • Härter und sonstige Abfälle mit Peroxiden

  • Härter und sonstige Abfälle mit lsocyanaten

  • Laborchemikalienreste

  • hypochlorithaltige Abfälle (Chlorbleiche)

  • Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle

  • nichtidentifizierte Abfälle

Lagerabschnitt II

Druckgefäße und Lithiumbatterien

  • Druckgaspackungen (Spraydosen), Gaskartuschen

  • Handfeuerlöscher

  • Lithiumbatterien, sofern sie getrennt gesammelt werden

  • Druckgasflaschen

Lagerabschnitt III

Brennbare Abfälle (lösemittelhaltige Abfälle u. ä.)

  • Altlacke, Altfarben (nicht ausgehärtet)

  • Lösemittel, Lösemittelgemische, Verdünner, halogenfrei

  • Lösemittel, Lösemittelgemische, Verdünner, halogenhaltig

  • Fette, Wachse

  • Leim und Klebemittel, nicht ausgehärtete Kitt- und Spachtelabfälle

  • Öle, Emulsionen

  • feste fett- und ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, ölhaltige Metallverpackungen

Bei den vorstehend aufgeführten Abfallarten handelt es sich um eine nicht abschließende Auflistung mit Zuordnung nach Gefährlichkeitsmerkmalen. Zusätzliche Sortierkriterien müssen nach Nummer 6.3.2 den Annahmebedingungen der nachfolgenden Entsorgungsanlage entsprechen. Die Bestimmungen der Nummer 6.3.4 dieser TRGS sowie die Bestimmungen zur Zusammenlagerung nach TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" sind zu beachten.