Anlage 3 TRGS 520 - Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen
- 1.
Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- a)
toxische Eigenschaften
- b)
Grundzüge der Einstufung und Kennzeichnung
- c)
Vergiftungssymptome, Antidot
- d)
gefährliche Reaktionen, Gefahren bei Zusammenlagerung
- e)
Vorstellung einfacher Prüfmethoden und Schnelltests
- f)
Zündtemperaturen, Explosionsbereiche, Brandverhalten
- g)
Grenzwerte für Gefahrstoffe
- 2.
Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Auszüge aus:
- a)
Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
- b)
- c)
Technische Regeln für Gefahrstoffe
- d)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (Vorschriften zum Explosionsschutz)
- e)
- f)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- g)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
- h)
Abfallverzeichnisverordnung (AAV)
- i)
- j)
- k)
Strafgesetzbuch: fahrlässige Tötung (§ 222), fahrlässige Körperverletzung (§ 230), fahrlässige Brandstiftung (§ 309)
- l)
Unfallverhütungsvorschriften
- 3.
Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- 4.
Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- a)
Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter)
- b)
Handhabung
- c)
Fehlerquellen
- 5.
Persönliche Schutzausrüstung
- 6.
Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- 7.
Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- 8.
Ausgestaltung des Lehrgangs:
- a)
Lehrgangsdauer: mindestens drei Tage einschließlich Prüfung (Lernerfolgskontrolle), mindestens 25 Lehrstunden je 45 Minuten,
- b)
Teilnehmerzahl: maximal 20 Personen,
- c)
Lehrkräfte: fach-, sach- und rechtskundige Personen, z. B. Chemiker, Arbeitsmediziner,
- d)
Zur Prüfung (Lernerfolgskontrolle) kann ein interner Test durchgeführt werden.