TRGS 513 - TR Gefahrstoffe 513

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Anlage 1b TRGS 513 - Fortbildungslehrgang Sachkunde nach Anhang I Nummer 4 GefStoffV für Sterilisationsverfahren mit Ethylenoxid und Formaldehyd

Der Fortbildungslehrgang soll die im Grundlehrgang nach Anlage 1a vermittelte Sachkunde verfestigen sowie den Kenntnisstand über Entwicklungen des Standes in der Sterilisationstechnik und einschlägiger Rechtsvorschriften aktualisieren. Wird eine Fristverlängerung des Befähigungsscheines beantragt, ist der Behörde die Seminarbescheinigung vorzulegen.

Teilnehmerkreis:

Personen, die

  • zur Verlängerung eines Befähigungsscheines den Nachweis der Sachkunde benötigen und/oder

  • stellvertretend für eine prozessverantwortliche Person einen oder mehrere Sterilisatoren verantwortlich bedienen oder beaufsichtigen sollen und vom Hersteller oder Betreiber unterwiesen wurden.

Lehrgangsinhalt:
1.Verfestigung der Sachkundekenntnisse für Tätigkeiten mit Niedertemperatur-Gas-Sterilisationsverfahren, insbesondere
1.1Rechtlicher Hintergrund des Sachkundelehrganges
1.2Eigenschaften und Verhalten der Wirkgase
1.3Grundlegende Maßnahmen zum Schutz gegen toxische und physikalisch-chemische Gefahren für Mensch und Umwelt
1.4Persönliche Schutzmaßnahmen bei expositionsrelevanten Arbeitsschritten
1.5Apparative Sicherheitseinrichtungen
1.6Maßnahmen bei Betriebsstörungen
1.7Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen
2Verfestigung und Aktualisierung von Rechtskenntnissen für Sachkundige
2.1Arbeits- und Umweltschutz, Medizinprodukte
2.2Technische Regeln für Gefahrstoffe
2.3Vorschriften der Berufsgenossenschaften
2.4Normen
2.5Sonstige Regelungen
3Erfahrungsaustausch und Diskussion
4Schriftliche Prüfung (siehe Anlage 1c)

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl

  • Lehrgangsdauer: mind. acht Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten, ein Tag

  • Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt/ärztin für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, Behördenvertreter

  • Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.

Anmerkungen zur Ersten Hilfe:

  • Die Erste-Hilfe-Ausbildung im Sinne dieser TRGS ist grundsätzlich Teil der Sachkundeausbildung und soll die erforderlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse bei Vergiftungsunfällen unter besonderer Berücksichtigung der toxischen Eigenschaften des Sterilisationsgases vermitteln. Dies kann auch durch entsprechend ausgebildete Rettungsassistenten erfolgen.

  • Die Ausbildung zur Ersten Hilfe bei Vergiftungsunfällen kann im Rahmen des Fortbildungslehrgangs mit vier zusätzlichen Lehreinheiten vermittelt werden. Sofern diese Ersthelferausbildung nicht während des Sachkundeseminars vermittelt wird, sind die von einem anderen Seminarträger vermittelten Kenntnisse nachzuweisen.

  • Der erneute Nachweis einer vier Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Ausbildung ist nicht erforderlich, wenn der Gas-Sterilisator in einer Einrichtung betrieben wird, in der eine medizinische Betreuung bei Vergiftungsunfällen jederzeit sichergestellt ist. In diesem Fall sind die notwendigen Kenntnisse jedoch im Rahmen der jährlichen Unterweisung zu vermitteln.