TRGS 513 - TR Gefahrstoffe 513

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Anlage 1a TRGS 513 - Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nummer 4 GefStoffV für Sterilisationsverfahren mit Ethylenoxid und Formaldehyd

Teilnehmerkreis:

Personen, die

  • zur erstmaligen Beantragung eines Befähigungsscheines den Nachweis der Sachkunde benötigen und/oder

  • stellvertretend für eine prozessverantwortliche Person einen oder mehrere vollautomatische Sterilisatoren verantwortlich bedienen oder beaufsichtigen sollen und vom Hersteller oder Betreiber unterwiesen wurden

  • stellvertretend für eine prozessverantwortliche Person einen oder mehrere vollautomatisch programmgesteuerte Sterilisatoren verantwortlich bedienen oder beaufsichtigen sollen und vom Hersteller oder Betreiber unterwiesen wurden, soweit die Sterilisatoren keinem verfahrensspezifischen Kriterium nach TRGS 420 entsprechen,

  • unmittelbar Tätigkeiten an oder im direkten Zusammenhang mit industriell betriebenen Sterilisatoren verantwortlich durchführen.

Wird der Lehrgang für einen Personenkreis wirkstoff- oder verfahrensspezifisch beschränkt, so ist dies im Sachkundenachweis zu dokumentieren.

Lehrgangsinhalt:
1Grundlagen der Niedertemperatur-Gassterilisation
1.1Grundbegriffe
1.2Wirkgase zur Niedertemperatursterilisation
1.3Angewandte Verfahren und Stand der Technik bei Sterilisatoren
1.4Rechtlicher Hintergrund des Sachkundelehrganges:
2Allgemeiner Überblick über Vorschriften für Sachkundige Wirkgase
2.1Grundbegriffe
2.2Stoffeigenschaften
2.3Gefahrenpotenzial
2.4Messtechnik
3Rechtsvorschriften, Regelungen und Normen
3.1Rechtsvorschriften
3.2Technische Regeln für Gefahrstoffe
3.3Normen
3.4Vorschriften der Berufsgenossenschaften
3.5Sonstige Regelungen
4Erläuterung der gefährlicher Arbeitsschritte
4.1Tätigkeiten an Vollautomaten
4.2Tätigkeiten an nicht vollautomatischen Sterilisatoren
5Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Sterilisatoren
5.1Apparative Sicherheitseinrichtungen
5.2Persönliche Schutzmaßnahmen
5.3Maßnahmen bei Betriebsstörungen
6Erste Hilfe
7Diskussion
8Schriftliche Prüfung: siehe Anlage 1c

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl

  • Lehrgangsdauer: mind. 20 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten in zweieinhalb Tagen einschließlich Prüfung. Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer auf 16 LE verkürzt werden.

  • Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt/ärztin für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, Behördenvertreter

  • Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.

Anmerkungen zur Ersten Hilfe:

  • Die Erste-Hilfe-Ausbildung im Sinne dieser TRGS ist grundsätzlich Teil der Sachkundeausbildung und soll die erforderlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse bei Vergiftungsunfällen unter besonderer Berücksichtigung der toxischen Eigenschaften des Sterilisationsgases vermitteln. Dies kann auch durch entsprechend ausgebildete Rettungsassistenten erfolgen.

  • Die Ausbildung zur Ersten Hilfe kann im Rahmen des Grundlehrgangs mit vier zusätzlichen Lehreinheiten vermittelt werden. Sofern die Ersthelferausbildung nicht während des Sachkundeseminars vermittelt wird, sind die von einem anderen Seminarträger vermittelten Kenntnisse nachzuweisen.

  • Der Nachweis einer vier Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Ausbildung ist nicht erforderlich, wenn der Gas-Sterilisator in einer Einrichtung betrieben wird, in der eine medizinische Betreuung bei Vergiftungsunfällen jederzeit sichergestellt ist. In diesem Fall sind die notwendigen Kenntnisse jedoch im Rahmen der jährlichen Unterweisung zu vermitteln.