TRGS 512 - TR Gefahrstoffe 512

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Anlage 1a TRGS 512 - Sachkunde Grundseminar

Anlage 1a zu TRGS 512

Grundlehrgang für Begasungen

Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit

Inhalte des Lehrgangs:

1 Eigenschaften und Wirkungsweise der Begasungsmittel

1.1 Allgemeines

  • Grundlagen des Vorratsschutzes und anderer Anwendungsgebiete für Begasungsmittel (Schädlinge und ihre Bekämpfung)

  • Erläuterung physikalischer Grundbegriffe wie Siedepunkt, Löslichkeit, spez. Gewicht, Explosionsgrenze, Zündtemperatur, Begriffe und deren Abkürzungen, wie z.B. ppm

  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Begasungsmittel

  • Durchdringungsfähigkeit

  • Wirkung auf Waren und Materialien

1.2 Wirkungsweise

  • Erläuterung begasungstechnischer und toxikologischer Grundbegriffe

  • Biologische Wirksamkeit des Begasungsmittels auf Zielorganismen

  • Toxikologische Wirkung des Begasungsmittels auf Mensch, Tier und Umwelt

  • Grenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), Biologischer Grenzwert etc.)

2 Rechtsvorschriften

2.1 Rechtsgrundlagen

2.2 Spezielle Vorschriften und Regelungen für Begasungstätigkeiten

3 Grundzüge der Begasungstechnik

3.1 Überprüfung vor der Begasung

  • Bauliche und materialbezogene Aspekte bei Begasungen

  • Räumung baulich verbundener Gebäude

  • Abdichtmaterialien und Abdichtverfahren

  • Dichtheitsprüfung

  • Abgrenzung eines Gefahrenbereichs

  • Kennzeichnung begaster Objekte

  • Weitere sicherheitstechnische Maßnahmen bei Begasungen

3.2 Einbringen der Begasungsmittel

  • Gebräuchliche Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln in den verschiedenen Anwendungsgebieten

  • Sicherheitstechnische Maßnahmen beim Einbringen

3.3 Überwachung

  • Erreichbarkeit des Begasungsleiters

  • Gaskonzentrationsmessungen

    • Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren

    • Handhabung

    • Kalibrierung, Wartung

    • Fehlerquellen

  • Messprotokolle

3.4 Lüftung begaster Objekte

  • Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung

  • Berücksichtigung rechtlicher Belange

3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

3.6 Freigabe begaster Objekte und Güter

Insbesondere Problematik des Nachgasens

3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)

4 Gefährdungsbeurteilung

  • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung

  • Zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren beim Gefahrstoff und beim Begasungsobjekt

  • Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Begasungsmitteln

5 Erste Hilfe

  • Vergiftungssymptome, Antidot

  • Besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Begasungsmitteln

  • Erste Hilfe durch Laien, durch Arzt, Giftinformationszentren

  • Geräte, Medikamente, Wiederbelebungsmaßnahmen, Organisatorische Maßnahmen (Transportwege, Telefon) etc.

6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen

7 Übung einer Begasung

(unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, Haupt- und Nebengefahren und Schutzmaßnahmen)

8 Aussprache

9 Prüfung

  • Schriftliche Prüfung: siehe Anlage 1d Nummer 1

  • Die praktischen Übungen schließen jeweils mit der praktischen Prüfung ab.

Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl

  • Lehrgangsdauer für ein Begasungsmittel: 5 Tage einschließlich Prüfung, mindes tens 35 Lehreinheiten à 45 Minuten (unbeschränkter Befähigungsschein)

  • Lehrgangsdauer für zwei Begasungsmittel: 7 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 50 Lehreinheiten à 45 Minuten

  • Lehrgangsdauer für drei Begasungsmittel: 9 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 60 Lehreinheiten à 45 Minuten

  • Die verkürzte Lehrgangsdauer für zwei bzw. drei Begasungsmittel kommt nur dann zum Tragen, wenn der gesamte Grundlehrgang innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten absolviert wird.

  • Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer entsprechend verkürzt werden.

  • Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.

  • Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin (s.a § 15 Absatz 3 GefStoffV), Behördenvertreter