Anlage 1a TRGS 512 - Sachkunde Grundseminar
Anlage 1a zu TRGS 512
Grundlehrgang für Begasungen
Voraussetzung: Ersthelferkurs und Atemschutztauglichkeit
Inhalte des Lehrgangs:
1 Eigenschaften und Wirkungsweise der Begasungsmittel
1.1 Allgemeines
Grundlagen des Vorratsschutzes und anderer Anwendungsgebiete für Begasungsmittel (Schädlinge und ihre Bekämpfung)
Erläuterung physikalischer Grundbegriffe wie Siedepunkt, Löslichkeit, spez. Gewicht, Explosionsgrenze, Zündtemperatur, Begriffe und deren Abkürzungen, wie z.B. ppm
Physikalische und chemische Eigenschaften der Begasungsmittel
Durchdringungsfähigkeit
Wirkung auf Waren und Materialien
1.2 Wirkungsweise
Erläuterung begasungstechnischer und toxikologischer Grundbegriffe
Biologische Wirksamkeit des Begasungsmittels auf Zielorganismen
Toxikologische Wirkung des Begasungsmittels auf Mensch, Tier und Umwelt
Grenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), Biologischer Grenzwert etc.)
2 Rechtsvorschriften
2.1 Rechtsgrundlagen
Allgemeines (Rechtshierarchie Gesetz, Verordnung, Technische Regel etc.)
Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht
Arbeitsschutzgesetz, Betriebsicherheitsverordnung, Berufsgenossenschaftliches Vorschriften- und Regelwerk, Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Schutzkleidung)
Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe
Zulassungsrecht
Pflanzenschutzgesetz, Pflanzenschutzsachkundeverordnung, Pflanzenschutzanwendungsverordnung
Lebensmittelrecht
Rückstandshöchstmengenverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung
Umweltrecht
Bundesimmissionsschutzgesetz, TA - Luft
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Abfallverzeichnis-Verordnung
Transportrechtliche Belange
Gefahrgutbeförderungsgesetz, Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn
Weitere Rechtsgebiete
2.2 Spezielle Vorschriften und Regelungen für Begasungstätigkeiten
Erlaubnis, Befähigungsschein, Sachkunde, Fachkunde, Mitteilungspflicht
TRGS 512
3 Grundzüge der Begasungstechnik
3.1 Überprüfung vor der Begasung
Bauliche und materialbezogene Aspekte bei Begasungen
Räumung baulich verbundener Gebäude
Abdichtmaterialien und Abdichtverfahren
Dichtheitsprüfung
Abgrenzung eines Gefahrenbereichs
Kennzeichnung begaster Objekte
Weitere sicherheitstechnische Maßnahmen bei Begasungen
3.2 Einbringen der Begasungsmittel
Gebräuchliche Verfahren mit den verschiedenen Begasungsmitteln in den verschiedenen Anwendungsgebieten
Sicherheitstechnische Maßnahmen beim Einbringen
3.3 Überwachung
Erreichbarkeit des Begasungsleiters
Gaskonzentrationsmessungen
Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren
Handhabung
Kalibrierung, Wartung
Fehlerquellen
Messprotokolle
3.4 Lüftung begaster Objekte
Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung
Berücksichtigung rechtlicher Belange
3.5 Entnahme von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
3.6 Freigabe begaster Objekte und Güter
Insbesondere Problematik des Nachgasens
3.7 Entsorgung von Trägermaterialien (soweit erforderlich)
4 Gefährdungsbeurteilung
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
Zu berücksichtigende Gefährdungsfaktoren beim Gefahrstoff und beim Begasungsobjekt
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Begasungsmitteln
5 Erste Hilfe
Vergiftungssymptome, Antidot
Besondere Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Begasungsmitteln
Erste Hilfe durch Laien, durch Arzt, Giftinformationszentren
Geräte, Medikamente, Wiederbelebungsmaßnahmen, Organisatorische Maßnahmen (Transportwege, Telefon) etc.
6 Besprechung von Unfällen bei Begasungen
7 Übung einer Begasung
(unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, Haupt- und Nebengefahren und Schutzmaßnahmen)
8 Aussprache
9 Prüfung
Schriftliche Prüfung: siehe Anlage 1d Nummer 1
Die praktischen Übungen schließen jeweils mit der praktischen Prüfung ab.
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
Lehrgangsdauer für ein Begasungsmittel: 5 Tage einschließlich Prüfung, mindes tens 35 Lehreinheiten à 45 Minuten (unbeschränkter Befähigungsschein)
Lehrgangsdauer für zwei Begasungsmittel: 7 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 50 Lehreinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsdauer für drei Begasungsmittel: 9 Tage einschließlich Prüfung, mindestens 60 Lehreinheiten à 45 Minuten
Die verkürzte Lehrgangsdauer für zwei bzw. drei Begasungsmittel kommt nur dann zum Tragen, wenn der gesamte Grundlehrgang innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten absolviert wird.
Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer entsprechend verkürzt werden.
Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.
Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsarzt mit Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin (s.a § 15 Absatz 3 GefStoffV), Behördenvertreter