TRGS 507 - TR Gefahrstoffe 507

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern (TRGS 507)

Vom 6. März 2009 (GMBl. S. 349, 359)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Organisatorische Maßnahmen4
Technische Schutzmaßnahmen5
Brandschutzmaßnahmen6
Persönliche Schutzausrüstung7
Rettungs- und Notfallmaßnahmen8
Hygienische Schutzmaßnahmen9
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen10
Literaturhinweise11
Muster-ErlaubnisscheinAnlage 1
Musteranweisung zum FreimessenAnlage 2
Lehrgang zum Erwerb der KenntnisseAnlage 3
Beispiele zur Anordnung der technischen LüftungAnlage 4
Tabelle ausgewählter ZündschutzmaßnahmenAnlage 5
Empfohlene Mindestmaße für BehälteröffnungenAnlage 6