Technische Regeln für Gefahrstoffe
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
TRGS 402
In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2023 (GMBl S. 898) (1)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Fachkunde | 3 |
Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition | 4 |
Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen | 5 |
Befundsicherung | 6 |
Dokumentation | 7 |
Anforderungen an Messstellen, die messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung | Anhang 1 |
Messtechnische Ermittlung | Anhang 2 |
Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition | Anhang 3 |
Befundsicherung mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen | Anhang 4 |
Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402 | Anhang 5 |
Bekanntmachung zu Technischen Regeln
hier: - TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- Bek. d. BMAS v. 10.8.2023 - IIIb 3 - 35125 - 5 -
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:
- Neufassung der TRGS 402
Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", Ausgabe Februar 2010, GMBl 2010 S. 231-253 [Nr. 12], vom 25.2.2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 843-846 [Nr. 43], vom 21.10.2016, wird wie folgt neu gefasst.
Technische Regeln für Gefahrstoffe | Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition | TRGS 402 |
---|