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Technische Regeln Druckgase

Umsetzung der EG-Einzelrichtlinien
Geschweißte Gasflaschen aus unlegiertem Stahl (TRG 803)

Ausgabe Juni 1986 (BArbBl. 6/1986 S. 62)

Vorbemerkung

Durch diese TRG werden die Anhänge I bis III der "Richtlinie des Rates vom 17. September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über geschweißte Gasflaschen aus unlegiertem Stahl" 84/527/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 300 S. 48) in die Technischen Regeln Druckgase überführt, d. h. insoweit umgesetzt. Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Flaschen mit einer effektiven Wanddicke von höchstens 5 mm und einem Rauminhalt von 0,5 Liter bis einschließlich 150 Liter. Der Prüfüberdruck darf bei diesen Flaschen 60 bar nicht übersteigen. Diese TRG gilt nicht für Flaschen, die zur Aufnahme flüssiger tiefkalter Druckgase sowie von Acetylen bestimmt sind.

Diese Richtlinie beruht auf dem Prinzip der optionellen Harmonisierung. Deshalb kann diese TRG unabhängig von den anderen für Gasflaschen geltenden TRG angewandt werden.

Die Umsetzung des verfügenden Teils der EG-Einzelrichtlinie in deutsches Recht geschieht durch die z. Zt. vorbereitete Novellierung der Druckbehälterverordnung.

Inhaltsübersicht
Anhang 1
EWG-Bauartzulassungsbescheinigung Anhang 2
EWG-PrüfbescheinigungAnhang 3