Technische Regeln Druckgase Anlagen zum Füllen von Treibgastanks Flüssiggastanks...

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Anlage 7 TRG 404, Anlagen zum Füllen von Treibgastanks Alarm...
Anlage 7 TRG 404
Technische Regeln Druckgase Anlagen zum Füllen von Treibgastanks Flüssiggastankstellen (TRG 404)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Technische Regeln Druckgase Anlagen zum Füllen von Treibgastanks Flüssiggastankstellen (TRG 404)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRG 404
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Anlage 7 TRG 404 – Anlagen zum Füllen von Treibgastanks
Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Anlage 7(1)  (2)

NOTFALL- UND ALARMPLAN
Verhalten im Notfall
Ruhe bewahren!
 
Was ist passiert
· Leckage· Brand· Explosion· sonst. Ereignis
 
Inhalt der Meldung
 
· WO ist es geschehen?Ort!
· WANN ist es geschehen?Uhrzeit!
· WIEVIEL VerletzteAnzahl!
· WER meldet die Störung?Name!
  
 
FEUERWEHR112
POLIZEI110
UNFALLARZT.
UNFALLKRANKENHAUS.
SPEZIALKLINIK FÜR VERBRENNUNGEN.
 
Bei Unregelmäßigkeiten ist sofort der Technische Leiter
oder dessen Stellvertreter zu informieren
 
 

privat
Technischer Leiter..
1. Stellvertreter..
2. Stellvertreter..
3. Stellvertreter..
Geschäftsführung..
Sicherheitsfachkraft..
Flüssiggasversorgungs-
unternehmen
..
Deutsche Bahn AG..
Nachbarunternehmen ..
Zuständige Aufsichtsbehörde..
Genehmigungsbehörde..
TÜV..
   
Sammelpunkt im Notfall:Stand:

Gefahrenabwehrplan für eine Flüssiggasanlage

Maßnahmen bei Brandeinwirkung auf Behälter
NOT-AUS drücken!
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen
Freie Behälterflächen gleichmäßig mit Wasser kühlen, um Druckanstiege zu verhindern
Ausblaseleitung der Sicherheitsventile aus ausreichender Entfernung beobachten (Gefahr von Stichflammenbildung):
Anweisung für nicht beteiligte Personen
Sofort den Gefahrenbereich verlassen
Maßnahmen bei Verbrennungen und Erfrierungen
Brennende Kleidung durch Wasser oder Rollen des Verletzten löschen
Kleidung im Bereich von Verbrennungen entfernen. Nicht wegreißen, wenn Kleidung festklebt
Gliedmaßen sofort in fließend kaltes Wasser tauchen
Verbrannte Körperteile in Brandwundenverbandtücher oder sauberes Leintuch einhüllen. Mit Decke vor Wärmeverlust schützen
Maßnahmen bei Leckagen ohne Entzündung
NOT-AUS drücken!
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen
Alle Zündquellen sofort abstellen
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen. Ausbreitung des Gases mit großen Mengen Wasser verhindern (Wasservorhang bilden).
Schutzhandschuhe tragen. Hautkontakt bei Flüssigphase vermeiden. Flüssigphase an weißem Nebel erkennbar
Leckstelle Flüssigphase mit in Wasser getränkten Tüchern abdichten. Leckstelle Gasphase mit Holzdorn provisorisch abdichten
Tieferliegende Räume, Licht-, Luftschächte und Kanaleinläufe gegen Gaseintritt schützen (z.B. mit Sand). Nicht betreten! Erstickungsgefahr! Flüssiggas ist schwerer als Luft
Maßnahmen bei Leckagen mit Entzündung
NOT-AUS drücken!
Sofort Maßnahmen gemäß Alarmplan ergreifen
Sperrung und Räumung der Schadstelle veranlassen
Entstehungsbrände mit Feuerlöscher bekämpfen. Flamme in gefahrlose Richtung ablenken
(1) Amtl. Anm.:
Auf § 4 Abs. 3 Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)
(2) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)