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Technische Regeln Druckgase

Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter
Druckgaspackungen (TRG 300) (1)

Ausgabe Februar 1992 (BArbbl. 2/1992 S. 89; eingearbeitete Änderungen: 10/1996 S. 129)

Vorbemerkung

Durch diese TRG wird der sicherheitstechnische Inhalt der "Richtlinie des Rates vom 20. 5. 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen" 75/324/ EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 147 S. 40), zuletzt geändert durch die "Richtlinie 94/1/EG der Kornmission vom 6. Januar 1994 zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt" (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 23 S. 28), sowie teilweise *) der Inhalt der "Richtlinie des Rates vom 15. 1. 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die zulässigen Reihen von Nennfüllmengen und Nennvolumen von Behältnissen für bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen" 80/232/EWG (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 51 S. 1) in die Technischen Regeln Druckgase überführt, d.h., die EG-Richtlinien werden insoweit umgesetzt.

InhaltsübersichtAbschnitt
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen und Erläuterungen2
Anforderungen an Druckgaspackungen3
Kennzeichnung4
Gebrauchsanweisung5
Anforderungen an Lager-, Vorrats- und Verkaufsräume für gefüllte Druckgaspackungen6
Hinweis auf Bestimmungen des Verkehrsrechtes7
Druckgase für DruckgaspackungenAnlage 1

(1) Amtl. Anm.:

Umsetzung der Richtlinie 80/232/EWG im wesentlichen durch die Fertigpackungsverordnung vom 18. 12. 1981 (BGBl. I S. 585), zuletzt geändert durch die 3. Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vorn 28.5. 1990 (BGBl. I S. 991)