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TRBA 450 - TR Biologische Arbeitsstoffe 450
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 450)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 450)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRBA 450
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 450)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRBA "Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe" konkretisiert im Rahmen des jeweiligen Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

InhaltsübersichtAbschnitt
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeines3
Einstufungskriterien4
Glossar zur Erläuterung der Einstufungskriterien5
Anhaltspunkte für die Bewertung von Fachliteratur zur Pathogenität von Mikroorganismen6
  
Anhänge: Muster für Mikroorganismen-Dossiers 
Muster für ein Bakterien-DossierAnhang 1
Muster für ein Virus-DossierAnhang 2
LiteraturAnhang 3