
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 450)
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Die TRBA "Einstufungskriterien für biologische Arbeitsstoffe" konkretisiert im Rahmen des jeweiligen Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeines | 3 |
Einstufungskriterien | 4 |
Glossar zur Erläuterung der Einstufungskriterien | 5 |
Anhaltspunkte für die Bewertung von Fachliteratur zur Pathogenität von Mikroorganismen | 6 |
Anhänge: Muster für Mikroorganismen-Dossiers | |
Muster für ein Bakterien-Dossier | Anhang 1 |
Muster für ein Virus-Dossier | Anhang 2 |
Literatur | Anhang 3 |