TRBA 405 - TR Biologische Arbeitsstoffe 405

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Abschnitt 6 TRBA 405 - Berichterstattung

(1) Um die Messergebnisse nachvollziehen und beurteilen zu können, ist es erforderlich, die folgenden Angaben festzuhalten:

  1. 1.

    Messinstitut,

  2. 2.

    Messaufgabe,

  3. 3.

    Beschreibung der material-, tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Faktoren, die einen Einfluss auf die Exposition von Beschäftigten gegenüber Biostoffen am Arbeitsplatz haben können (siehe Abschnitt 3.2 Absatz 2),

  4. 4.

    Betriebsbedingungen zur Zeit der Messung (Betriebszustand, Auslastung),

  5. 5.

    Beschreibung der Messorte (Skizze),

  6. 6.

    Randbedingungen der Messung (Datum, Uhrzeit, Raumklima, Wetter, Jahreszeit),

  7. 7.

    Messverfahren (Probenahme, Messgerät, Messdauer, Anzahl der beaufschlagten Probenträger, Analyseverfahren),

  8. 8.

    Transportbedingungen (Dauer, Lagerbedingungen bis zur Aufarbeitung),

  9. 9.

    Messergebnisse.

(2) Bei Messungen zur Bestimmung einzelner Arten oder Gruppen von Mikroorganismen muss der Bericht Aussagen zur Spezifität der ausgewählten mikrobiologischen Analyseverfahren enthalten.

(3) Auf eine sachliche Darstellung der Messergebnisse im Bericht ist zu achten. Die Interpretation von Messergebnissen aufgrund persönlicher Kenntnisse und Erfahrungen muss ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Quellen, auf die bei der Ergebnisbeurteilung Bezug genommen wird, müssen angegeben werden. Aussagen über das gesundheitsschädigende Potenzial von nachgewiesenen Biostoffen ohne Bezug zur tatsächlichen Exposition dürfen in Berichten nicht erfolgen. Ein Beispiel für eine solche unzulässige Aussage wäre, dass Schimmelpilze bestimmte Mykotoxine bilden können, die potenziell toxische oder krebsauslösende Wirkungen haben können, ohne dass diese selbst nachgewiesen wurden.

(4) Die Beurteilung von Messergebnissen und die Empfehlungen von Maßnahmen für den Arbeitgeber richtet sich nach der Aufgabenstellung und kann nur im Rahmen der eigenen Fachkunde erfolgen. Die medizinische Beurteilung der Messergebnisse ist kein Bestandteil des Berichts.

(5) Beim Vergleich der Messergebnisse vom Arbeitsplatz mit Messergebnissen aus der Außenluft muss neben den Außenluftkonzentrationen vom Tag der Messung auch die natürliche Schwankungsbreite der Außenluftkonzentration im Jahresverlauf berücksichtigt werden [17].