TRBA 405 - TR Biologische Arbeitsstoffe 405

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Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe
TRBA 405

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 2023 (GMBl. S. 1092) (1)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Die TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel 405 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Planung und Vorbereitung von Messungen3
Durchführung von Messungen4
Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen5
Berichterstattung6
Einfluss von Messstrategie und Messverfahren auf Ergebnisse aus BiostoffmessungenAnhang 1
Literaturhinweise

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier:

  • TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe"

  • TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe"

  • TRBA 468 "Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen"

  • Beschluss 605 "Tätigkeiten mit poliowildvirusinfiziertem und/oder potentiell infektiösem Material einschließlich der sicheren Lagerung von Poliowildviren in Laboratorien"

- Bek. d. BMAS v. 11.12.2023 - IIIb 3-34504-7 -

Gemäß § 19 Absatz 4 der Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Neufassung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung folgender Technischer Regeln für Biologische Arbeitsstoffe bzw. Beschlüsse des ABAS zu Anforderungen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in besonderen Fällen bekannt:

A: Neufassung der TRBA 405

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - hat die nachfolgende TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biostoffe“ wird wie folgt neu gefasst: