TRBA 240 - TR Biologische Arbeitsstoffe 240

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Abschnitt 6 TRBA 240 - Bestimmung von Mikroorganismen in der Luft am Arbeitsplatz

Eine Messverpflichtung in Verbindung mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV besteht nicht. Messungen können sinnvoll sein, um den Erfolg einer Schutzmaßnahme zu überprüfen.

Messungen sind gemäß TRBA 405 "Anwendung von Messverfahren und Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe" [21] und den in der IFA-Arbeitsmappe ausgewiesenen Messverfahren 9420 "Verfahren zur Bestimmung der Schimmelpilzkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz" [22; 23] durchzuführen. Eine Differenzierung der Schimmelpilze kann ggf. hilfreich sein, um Gefährdungen besser einschätzen zu können. Zur Überprüfung können auch andere Messmethoden herangezogen werden, wenn es sich um validierte Verfahren handelt.

Für das Kultivieren von Mikroorganismen kommen die Bestimmungen der TRBA 100 [24] zur Anwendung.