Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
TRBA 230 - TR Biologische Arbeitsstoffe 230
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten (TRBA 230)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten (TRBA 230)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRBA 230
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten (TRBA 230)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder.

Geändert durch die Bek. vom 5. Juni 2020 (GMBl S. 371)

Sie werden vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Die TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten" konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Inhalt Abschnitt
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Arbeitsmedizinische Vorsorge5
  
Gefährdungen durch BiostoffeAnhang 1
SchutzmaßnahmenAnhang 2
2.1.1 Technische und bauliche Schutzmaßnahmen 
2.1.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen 
Spezifische Hinweise zur persönlichen SchutzausrüstungAnhang 3
Literaturhinweise