TRBA 220 - TR Biologische Arbeitsstoffe 220

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 2 TRBA 220 - Tabellarische Übersichten über mögliche Krankheitserreger im Abwasser

In den folgenden Tabellen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, werden die in abwassertechnischen Anlagen relevanten biologischen Arbeitsstoffe aufgeführt, die Krankheiten hervorrufen können und die anhand der EG-Richtlinie 2000/54/EG in Risikogruppen eingeteilt sind. Zudem werden die Aufnahmewege der Krankheitserreger beschrieben und - falls bekannt - mögliche Impfungen angegeben.

Erreger          Risikogruppe1)Hauptaufnahmeweg(e)Symptom
Erkrankung
Teil 1: Bakterien
Escherichia coli2MundDurchfall
Campylobacter jejum, C. coli, C. fetus2MundDurchfall
Yersinia enterocolitica2MundFieber, Bauchschmerz, Durchfall, Gelenkbeschwerden
Klebsiella pneumoniae2AtemwegeNasennebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung
Leptospira sp.(L. interrogans)2Schleimhäute, HautFieber, Gelbsucht, Gehirnhautentzündung, Nierenentzündung, Weil'sche Krankheit
Clostridium tetani2)2verletzte HautWundstarrkrampf
Enteritische Salmonellen (S. enteritidis, S. typhimurium, S. infantis)2MundAkuter Brechdurchfall, Fieber
Helicobacter pylori2MundChron. Magen- und Darmerkrankungen
Teil 2: Viren
Rota-Virus2MundDurchfall
Noro-Virus2 Mund Erbrechen, Durchfall
infektiöse Hepatitis
(Gelbsucht)
infektiöse Hepatitis (Gelbsucht),
chronischer Verlauf möglich
Hepatitis-A-Virus 2)2Mund
Hepatits-B-Virus 2)3(**)Blut oder andere Körperflüssigkeiten
Adenoviren2Mund,
Atemwege,
Schleimhäute
Infektionen der Atemwege, Augenentzündungen
Teil 3: Pilze
Penicillium spp.1-2Atemwegeallergische Atemwegserkrankungen
Aspergillus fumigatus2Atemwegeallergische Atemwegserkrankungen
Teil 4: Protozoen
Entamoeba sp.2MundDurchfall
Giardia lamblia2MundAppetitlosigkeit, Durchfall, Fieber
Teil 5: Würmer
Ascaris lumbricoides (Spulwurm)2MundInfektion von Dünndarm, Lunge, Allergien

Einteilung gemäß EG-Richtlinie 2000/54/EG

Impfung möglich

Infektionsrisiko für Arbeitnehmer begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen kann (Richtlinie 2000/54/EG, Anhang 3).