TRBA 001 - TR Biologische Arbeitsstoffe 001

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

- Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung -
Anwendung von Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) (TRBA 001)

Ausgabe November 2007

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 2008 (GMBl S. 82)

Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.

Sie werden vom

  1. Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe 001 (TRBA 001) enthält Hinweise zum technischen Regelwerk zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV).

Die TRBA und Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Das technische Regelwerk im Rahmen der Biostoffverordnung1
Aufbau des Technischen Regelwerks2
Übersicht über die Technischen Regeln und Beschlüsse für Biologische Arbeitsstoffe des ABAS3
Anwendung von TRBA und Beschlüssen4
Anordnungen im Einzelfall5