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Abschnitt 1 TRB 600, Geltungsbereich
Abschnitt 1 TRB 600
Technische Regeln Druckbehälter Aufstellung der Druckbehälter (TRB 600)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln Druckbehälter Aufstellung der Druckbehälter (TRB 600)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRB 600
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRB 600 – Geltungsbereich (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1 Diese TRB gilt für die Aufstellung von Druckbehältern.

1.2 Bei Druckbehältern für Gase gelten zusätzlich TRB 610 ff.

1.3 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 enthalten.