
Technische Regeln Druckbehälter Allgemeines Aufbau und Anwendung der TRB (TRB 001)
Bundesrecht
Technische Regeln Druckbehälter
Allgemeines
Aufbau und Anwendung der TRB (TRB 001)(1)
Ausgabe Mai 1983 (BArbBl. 5/1983 S. 55)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung - Druckbehälter (TRB) - enthalten den vom Fachausschuß "Druckbehälter" (FAD) bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ - des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ermittelten Stand der Technik für Werkstoffe, Herstellung, Berechnung, Ausrüstung, Aufstellung, Prüfung und Betrieb von Druckbehältern.
Inhaltsübersicht | Abschnitt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die TRB im Rahmen der Druckbehälterverordnung | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhalt und Aufbau der TRB | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anwendung der TRB | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderung oder Ergänzung einer TRB | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht über den Aufbau der Druckbehälter-Bestimmungen | 5 |
(1) Amtl. Anm.:
auf § 4 Abs. 3 der Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)
auf § 4 Abs. 3 der Druckbehälterverordnung wird hingewiesen (EG-Gleichwertigkeitsklausel)