Abschnitt 3 RAB 32 - Begriffsbestimmungen und Beispiele
Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:
- Bauliche Anlage,
- Planung der Ausführung eines Bauvorhabens,
- Zusammenstellen einer Unterlage und
- Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:
der "DIN 31051 Grundlagen der Instandhaltung" und der "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
- a)
Beispiele für Wartungsarbeiten:
Reinigen von Abflüssen,
Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden, Glasflächen und Fenstern,
Arbeiten an haustechnischen Anlagen,
Schornsteinfegerarbeiten,
Arbeiten an Aufzugsanlagen.
- b)
Beispiele für Inspektionsarbeiten:
Kontrolle von Regenwasserabläufen,
Prüfung von haustechnischen Anlagen,
Zustandsfeststellung von Dachflächen.
- c)
Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:
Erneuerung von Dacheinläufen,
Putzarbeiten an der Fassade,
vollständige oder teilweise Erneuerung der Dachabdichtung,
Austausch von Fenstern,
Beschichtungsarbeiten.
der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.
Beispiele für betriebliche Erhaltung:
- a)
Kontrolle
Hauptprüfung nach "DIN 1076 Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken",
Inspektion von Pumpwerken,
Inspektion von Tunnelbetriebseinrichtungen,
Inspektion von elektrotechnischen Anlagen.
- b)
Wartung
Wartungsarbeiten an Verkehrsbeeinflussungs- und Lichtsignalanlagen,
Reinigung von Fahrbahnübergängen, Entwässerungseinrichtungen, Sichtflächen etc.,
Austausch von Verschleißteilen (z.B. Lampen).
Beispiele für bauliche Erhaltung:
- a)
Instandhaltung
Beseitigung kleinerer Betonschäden an Brücken,
kleinflächige Ausbesserung von Beschichtungen.
- b)
Instandsetzung
Verpressen von Rissen,
Ausbesserung von Mauerwerk (Fugen, Steine).
- c)
Erneuerung
Auswechseln/Erneuern abgängiger Teile (Lager, Fahrbahnübergänge, Kappen, Geländer),
Auswechseln der betriebstechnischen Ausrüstung von Tunneln.