RAB 30 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 30

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Anlage 3 RAB 30 - Anlage C: Spezielle Koordinatorenkenntnisse

Es kann davon ausgegangen werden, dass derjenige über die in Abschnitt 4.3 der RAB 30 geforderten speziellen Koordinatorenkenntnisse verfügt, der eine Aus- oder Weiterbildung mit nachstehenden Inhalten erfolgreich abgeschlossen hat.

Die gesamte Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme sollte für Personen, die über keine oder nur geringe spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen, mindestens 32 Lehreinheiten (1) umfassen.

Übersicht über die wesentlichen Inhalte

1 Die Baustellenverordnung

  • Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem

  • Anwendungsbereich der BaustellV

  • Inhaltliche Anforderungen der BaustellV

  • Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten

  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators

  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2 Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1 Aufgaben des Koordinators

2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

  • Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben

  • Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen

2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Zweck und Inhalt der Unterlage

  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen

3 Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1 Aufgaben des Koordinators

3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung

  • Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle

  • Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen

  • Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen

  • Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung

3.3 Umgang mit Konfliktsituationen

4 Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten

  • Befugnisse des Koordinators

  • Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)

  • Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen

  • Einschlägige Grundkenntnisse der VOB

  • Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGG)

  • Verantwortung und Haftung des Koordinators

  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.

(1) Amtl. Anm.:

die Dauer einer Lehreinheit beträgt in der Regel 45 Minuten