
Abschnitt 8 RAB 10
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) (RAB 10)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) (RAB 10)
Bundesrecht
Abschnitt 8 RAB 10 – Personentag (zu § 2 Abs. 2 BaustellV)
Ein Personentag umfasst die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht.