RAB 10 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 10

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 18 RAB 10 - Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind z. B. nach der Systematik:

  • der "DIN 31051 Instandhaltung" und "DIN 4426 Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege" die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung und
  • der "ZTV BEA-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen" die betriebliche und bauliche Erhaltung für Infrastrukturanlagen.