RAB 10 - R Arbeitsschutz auf Baustellen 10

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 16 RAB 10 - Bestellung des Koordinators (zu § 3 Abs. 1 BaustellV)

Bei der Bestellung des Koordinators sind die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV in Verbindung mit Abschnitt 3 RAB 30 zu übertragen.

Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen.

Die Bestellung des Koordinators nach § 3 Abs. 1 BaustellV muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators nach § 3 Abs. 2 BaustellV erledigt werden können.

Bei der Auswahl des Koordinators hat der Bauherr dessen Eignung zu berücksichtigen.