ASR 39/1,3 - Arbeitsstätten-RL 39/1,3

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Abschnitt 4 ASR 39/1,3 - Kennzeichnung der Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Material und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Die Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Material in einer Arbeitsstätte müssen durch das Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Mittel E06 "Erste Hilfe" nach der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (8)gekennzeichnet sein. Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen, z.B. Krankentragen, Notruftelefone, Notduschen, Augenspüleinrichtungen, sind ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (8) (auch z.B. DIN 4844 Teil 2 "Sicherheitskennzeichnung - Sicherheitsfarben", Ausgabe November 1982 und Teil 3 "Sicherheitskennzeichnung - Ergänzende Festlegungen", Ausgabe Oktober 1985 in Verbindung mit Beiblatt 5, 6, 7, 8 aus Januar 1983) zu kennzeichnen. Die nächstgelegene Aufbewahrungsstelle von Erste-Hilfe-Material und der nächste Standort von Einrichtungen zur Ersten Hilfe sollen - vor allem in unübersichtlichen Arbeitsstätten - durch das Rettungszeichen E13 "Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen") angezeigt werden. Das Zeichen "Richtungsangabe" darf nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen verwendet werden.

Tabelle Inhalt der Verbandkästen

Lfd. Nr.Stückzahl Kleiner VerbandkastenStückzahl Großer VerbandkastenBenennungen oder BezeichnungenAusführung, Bemerkungen und Hinweise
112Heftpflaster500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz, z.B. DIN 13 019
2816Wundschnellverbandstaubgeschützt verpackt 10 cm x 6 cm, z.B. DIN 13019
3510Fingerkuppenverbandstaubgeschützt verpackt
4510Wundschnellverbandstaubgeschützt verpackt 18 cm x 2 cm, z.B. DIN 13 019
51020PflasterstripMindestgröße 1,9 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt
636Verbandpäckchenstarre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, mindestens 20fädig, 40 cm x 8 cm mit Wundkompresse 10 cm x 8 cm auf der Binde befestigt, Wundkompresse als einlagiges oder mehrlagiges Flächengebilde, Oberfläche nicht saugend, sekretdurchlässig, nicht an der Wunde haftend, physiologisch unbedenklich, mindestens Saugkapazität 800g/qm, keine optischen Aufheller, steril verpackt, z.B. DIN 13 151-M
724Verbandpäckchenstarre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, 40 cm x 10 cm, mit Wundkompresse 10 cm x 12 cm, sonst wie lfd. Nr. 6, z.B. DIN 13 151-G
812Verbandtuch80 cm x 60 cm, keine optischen Aufheller, physiologisch unbedenklich, ein- oder mehrlagiges Flächengebilde, Oberfläche nicht saugend, sekretdurchlässig, nicht an der Wunde haftend, Saugkapazität mindestens 125 g/qm, z.B. DIN 13 152-A
912Verbandtuch60 cm x 40 cm, sonst wie lfd. Nr. 8, z.B. DIN 13 152-BR
10612Kompresse10 cm x 10 cm, ein- oder mehrlagiges Flächengebilde, Oberfläche nicht saugend, sekretdurchlässig, nicht an der Wunde haftend, physiologisch unbedenklich, Saugkapazität mindestens 800 g/qm, maximal paarweise steril verpackt, Papier z.B. nach DIN 58953-2
1124Augenkompresseaus Watte mit textilem Gewebe oder Vliesstoff umhüllt, oval, Mindestgröße 5 cm x 7 cm, Gewicht: min. 1,5 g/Stück, einzeln steril verpackt
1212metallisierte Polyesterfolie als RettungsdeckeOberfläche Aluminium, Rückseite farbig, Mindestgröße 210 cm x 160 cm, Mindestfoliendicke 12 müm, staubgeschützt verpackt
1336Fixierbinde400 cm x 6 cm, starr oder elastisch, mit festen Kanten, mindestens 20fädig, einzeln staubgeschützt verpackt, z.B. DIN 61 634-FB 6
1436Fixierbinde400 cm x 8 cm, sonst wie lfd. Nr. 13, einzeln staubgeschützt verpackt, z.B. DIN 61 634-FB 8
1512Netzverband für Extremitätenmindestens 4 m gedehnt
1612Dreiecktuch96 cm x 96 cm x 136 cm, aus textilem Gewebe oder einlagigem Flächengebilde mit festen Kanten, Gewebe in Leinwandbindung mit einer Fadendichte von mindestens 260 Fäden/qcm in Kette und Schuss oder einlagiges Flächengebinde mit einer Höchstzugkraft in Längs- und Querrichtung von mindestens 50 N/5 cm, staubgeschützt verpackt, z.B. DIN 13 168-D
1711Erste-Hilfe-Scherekniegebogen, mindestens 18 cm lang, nicht rostend, z.B. DIN 58 279-B 190
181020Vliesstoff-TuchMindestgröße 20 cm x 30 cm, flächenbezogene Masse: min. 15 g/qm
1924Folienbeutelverschließbar, aus Polyethylen, Mindestgröße 30 cm x 40 cm, Mindestfoliendicke: 45 müm
2048Einmalhandschuhentsprechend den Festlegungen für Pflegehandschuhe aus PVC, nahtlos, groß, staubgeschützt verpackt, z.B. nach DIN EN 455 Teil 1 und Teil 2
2111Erste-Hilfe-
Broschüre
Informationen zur erste Hilfe-Leistung und Dokumentation, z.B. Broschüre "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" der gewerblichen Berufsgenossenschaften
2211Inhaltsverzeichnis

VBG 125 der gewerblichen Berufsgenossenschaften, UVV 1.5 der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und GUV 0.7 der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Umsetzung der Richtlinie 92/58/EWG Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom 24. Juni 1992).