ASR 37/1 - Arbeitsstätten-RL 37/1

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Toilettenräume (ASR 37/1)
Zu § 37 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (1)(1)

Vom 26. Juni 1976 (ArbSch. 9/1976 S. 322)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 20. April 1979 (BArbBl. 7-8/1979 S. 62)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Bereitstellung von Toiletten2
Lage der Toilettenräume3
Beschaffenheit der Toilettenräume4
Ausstattung der Toilettenräume5
Lüftung der Toilettenräume6
Künstliche Beleuchtung der Toilettenräume7
Bemessung und Aufteilung von Toilettenräumen8

Diese ASR stützt sich auf DIN 18 228 Blatt 2 "Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten; Abortanlagen", Ausgabe November 1960.

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.