ASR 20 - Arbeitsstätten-RL 20

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Abschnitt 9 ASR 20 - Weitere Hinweise: (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

DIN V 1264 "Steigeisen für zweiläufige Steigeisengänge";
Teil 1: "Anforderungen, Prüfungen und Überwachung für Steigeisen zum Einbetonieren oder zum Einbauen in Betonfertigteile", Ausgabe April 1993

DIN 1264 "Steigeisen für einläufige Steigeisengänge";
Teil 2: "Anforderungen, Prüfungen und Überwachung", Ausgabe November 1990

DIN V 1264 "Steigeisen für zweiläufige Steigeisengänge";
Teil 3: "Anforderungen, Prüfungen und Überwachung für Steigeisen zum Anschrauben und Durchschrauben", Ausgabe April 1993

DIN 1265 "Steigeisen für zweiläufige Steigeisengänge"; Steigeisen mit 150 mm Auftrittstiefe zum Einmauern oder Einbetonieren", Ausgabe Oktober 1992

DIN 3620 "Steigleitern für Kleinbauwerke der Wasserversorgung"
Ausgabe April 1987

DIN 28017, Teil 3. "Kolonnen und sonstige Apparate; Steigleitern",
Ausgabe September 1991

Unfallverhütungsvorschriften:
"Seilschwebebahnen und Schlepplifte", VBG 11c
"Leitern udn Tritte", VGB 74

"Silos", VGB 112
Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln)

"Ortsentwässerung" BUV 7.4
(Bezugsquelle: Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V. (BAGUV), Fockensteinstr. 1, 81539 München)