ASR 13/1,2 - Arbeitsstätten-RL 13/1,2

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Abschnitt 6 ASR 13/1,2 - Weitere Hinweise (1)

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

  1. 1.

    Es empfiehlt sich, daß innerhalb eines Betriebes nur Feuerlöscher gleicher Bauart der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung bereitgestellt werden.

  2. 2.

    Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen (Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" VBG 1/GUV 0.1).

  3. 3.

    Feuerlöscher sollten nur so hoch über dem Fußboden angebracht sein, daß auch kleinere Personen diese ohne Schwierigkeit aus der Halterung entnehmen können.

  4. 4.

    Zum Löschen von Entstehungsbränden in elektrischen Betriebsstätten sind die Regeln aus DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen" zugrunde zu legen. Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH, Bismarkstrasse 33, 10625 Berlin.

  5. 5.

    Für Arbeitsstätten können aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere das Bauordnungsrecht der Länder (z.B. in den Durchführungsverordnungen zu den Bauordnungen für Hochhäuser, in Garagenverordnungen, den Geschäftshausverordnungen, den Versammlungsstätten-Verordnungen) bestimmte Löscheinrichtungen erforderlich sein.

  6. 6.

    Für Feuerlöscheinrichtungen, auf die in dieser ASR nicht im einzelnen eingegangen wird, finden sich Regelungen über Ausstattung, Installation, Wartung und Prüfung in DIN-Normen und DIN-Normentwürfen. Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstrasse 6, 10787 Berlin

  7. 7.

    Bezugsquelle für Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln (z.B. ZH1/201): Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.