ASR 12/1-3 - Arbeitsstätten-RL 12/1-3

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Arbeitsstätten-Richtlinie

Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände (ASR 12/1-3)
Zu § 12 Abs. 1 bis 3 der Arbeitsstättenverordnung

Vom 10. August 1986 (BArbBl. 10/1986 S. 61) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Sicherung gegen Absturz und Hineinstürzen2
Sicherung an Bodenöffnungen3
Sicherung an Wandöffnungen4
Schutz vor herabfallenden Gegenständen5
Schutz vor auslaufenden Flüssigkeiten6

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.