Arbeitsstätten-Richtlinie
Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände (ASR 12/1-3)
Zu § 12 Abs. 1 bis 3 der Arbeitsstättenverordnung
Vom 10. August 1986 (BArbBl. 10/1986 S. 61) (1)
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Begriffe | 1 |
Sicherung gegen Absturz und Hineinstürzen | 2 |
Sicherung an Bodenöffnungen | 3 |
Sicherung an Wandöffnungen | 4 |
Schutz vor herabfallenden Gegenständen | 5 |
Schutz vor auslaufenden Flüssigkeiten | 6 |
Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.