ASR 7/4 - Arbeitsstätten-RL 7/4

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Sicherheitsbeleuchtung
Zu § 7 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ASR 7/4) (1)

Vom 22. Dezember 1980 (BArbBl. 3/1981 S. 68)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Einrichtung der Sicherheitsbeleuchtung2
Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung3
Beschaffenheit der Sicherheitsbeleuchtung4
Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung5

Diese ASR stützt sich auf die Festlegungen der Norm DIN 5035 Teil 5 "Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Notbeleuchtung" Ausgabe Dezember 1987 und VDE 0108/12.79 "Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten".

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.