AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz

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Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen1
Begriffsbestimmungen2
Feststellung der Eisenbahneigenschaft2a
Übergeordnetes Netz2b
Zuordnung zum übergeordneten Netz2c
Öffentlicher Eisenbahnverkehr3
Sicherheitspflichten und Notfallpläne, Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes4
Instandhaltung4a
Prüfsachverständige4b
Eisenbahnaufsicht5
Aufgaben und Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden5a
Eisenbahn-Unfalluntersuchung5b
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten5c
Vertraulichkeit5d
Übermittlung an öffentliche Stellen5e
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen5f
Erteilen und Versagen der Unternehmensgenehmigung6
Bedingungen für den Erhalt einer Unternehmensgenehmigung6a
Anforderungen an die Zuverlässigkeit6b
Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit6c
Anforderungen an die fachliche Eignung6d
Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit6e
Gültigkeit der Unternehmensgenehmigung6f
Widerruf, befristete Unternehmensgenehmigung6g
Unterrichtung der Europäischen Kommission6h
Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission6i
(weggefallen)7
Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen7a
(weggefallen)7b
Sicherheitsgenehmigung7c
Anerkennungen7d
Zugang zu Schulungsmöglichkeiten7e
Aufnahme des Betriebes7f
Bescheinigungen betreffend die Instandhaltung7g
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern7h
(weggefallen)8
(weggefallen)9
(weggefallen)9a
(weggefallen)9b
Beförderungspflicht; Mitnahme von Fahrrädern10
Zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität10a
Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, Betriebspflicht11
Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien11a
Tarife12
Fahrgastinformationen12a
Elektronische Kommunikation bei Erstattungs- und Entschädigungsanträgen nach der Verordnung (EU) 2021/78212b
Nachweis der Behinderung12c
Anschluss an andere Eisenbahnen13
Versicherungspflicht14
Ausnahmen von der Versicherungspflicht14a
Deckungssumme14b
Nachweis- und Anzeigepflichten14c
Auskunftspflicht14d
Gemeinwirtschaftliche Leistungen15
Ausgleich betriebsfremder Aufwendungen16
Vorarbeiten17
Projektmanager17a
Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung18
Anhörungsverfahren18a
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung18b
Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung18c
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens18d
Rechtsbehelfe18e
Veröffentlichung im Internet18f
Prognostizierte Verkehrsentwicklung18g
Veränderungssperre; Vorkaufsrecht19
Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz20
Grenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz20a
Berichterstattung an die Europäische Kommission20b
Vorzeitige Besitzeinweisung21
Enteignung22
Entschädigungsverfahren22a
Duldungspflichten bei Unterhaltung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn22b
Freistellung von Bahnbetriebszwecken23
Verkehrssicherungspflicht24
Befugnisse der Schienenwege betreibenden Unternehmen24a
Besetzungszeiten von Arbeitsplätzen25
(weggefallen)25a
(weggefallen)25b
Rechtsverordnungen26
Allgemeine Verwaltungsvorschriften27
Ordnungswidrigkeiten28
Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten29
(weggefallen)30
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Fahrzeughalter31
Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter32
(weggefallen)33
Netzbeirat34
(weggefallen)35
Eisenbahnsicherheitsbeirat35a
(weggefallen)36
(weggefallen)37
Weitere Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen38
Übergangsregelung für Planungen39
Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität40
Schienenwege mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
(zu § 18e Absatz 1)
Anlage 1
Finanzielle Leistungsfähigkeit
(zu § 6c)
Anlage 2
(zu § 20 Absatz 1 Satz 1)Anlage 3
(zu § 20 Absatz 1 Satz 2)Anlage 4

Artikel 5 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378)