AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht1
Anzeige der Überlassung1a
Einschränkungen im Baugewerbe1b
Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis2
Versagung3
Lohnuntergrenze3a
Rücknahme4
Widerruf5
Verwaltungszwang6
Anzeigen und Auskünfte7
Grundsatz der Gleichstellung8
Unwirksamkeit9
Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit10
Rechtsfolgen bei Überlassung durch eine andere Person als den Arbeitgeber10a
Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis11
Verordnungsermächtigung11a
Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher12
Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers13
Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze und Übernahmegesuch des Leiharbeitnehmers13a
Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten13b
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte14
Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung15
Entleih von Ausländern ohne Genehmigung15a
Ordnungswidrigkeiten16
Durchführung17
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung17a
Meldepflicht17b
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten17c
Zusammenarbeit mit anderen Behörden18
Übergangsvorschrift19
Evaluation20

Artikel 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393)