13. ProdSV - Aerosolpackungsverordnung

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Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Aerosolpackungsverordnung – 13. ProdSV)

Vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777, 3805) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Sicherheitsanforderungen3
Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt4
Kennzeichnungen5
Ordnungswidrigkeiten6

Artikel 2 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 2. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3777)