JArbSchUV - JugendarbeitsschutzuntersuchungsV

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§ 8 JArbSchUV - In-Kraft-Treten, abgelöste Vorschrift

1Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 2. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1789), geändert durch Verordnung vom 5. September 1968 (BGBl. I S. 1013), außer Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Bonn, den 16. Oktober 1990

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Norbert Blüm