AtG - Atomgesetz

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Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
(Atomgesetz)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2153)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweckbestimmung des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Umweltverträglichkeitsprüfung2a
Elektronische Kommunikation2b
Nationales Entsorgungsprogramm2c
Grundsätze der nuklearen Entsorgung2d
Zweiter Abschnitt
Überwachungsvorschriften
Einfuhr und Ausfuhr3
Beförderung von Kernbrennstoffen4
Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung4a
Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen4b
Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung5
Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen6
Genehmigung von Anlagen7
Vorbescheid7a
Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid7b
Pflichten des Genehmigungsinhabers7c
Weitere Vorsorge gegen Risiken7d
Finanzieller Ausgleich7e
Zahlung an den Bund7f
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages7g
Finanzieller Ausgleich7e
Zahlung an den Bund7f
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages7g
Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen8
Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen9
Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle9a
Zulassungsverfahren9b
Landessammelstellen9c
Enteignung9d
Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung9e
Vorarbeiten an Grundstücken9f
Veränderungssperre9g
Pflichten des Zulassungsinhabers9h
Bestandsaufnahme und Schätzung9i
(weggefallen)10
Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung 10a
Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)11
Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)12
Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)12a
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe12b
Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen13
Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge14
Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge15
(weggefallen)16
Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage17
Entschädigung18
Staatliche Aufsicht19
Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen19a
Sachverständige20
Kosten21
Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 321a
Beiträge21b
Öffentlich-rechtlicher Vertrag21c
Dritter Abschnitt
Verwaltungsbehörden
Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung22
Ausstattung der zuständigen Behörden23
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes23a
(weggefallen)23b
Zuständigkeit der Bundesnetzagentur23c
Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung23d
Zuständigkeit der Landesbehörden24
Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung24a
Selbstbewertung und internationale Prüfung24b
Vierter Abschnitt
Haftungsvorschriften
Haftung für Kernanlagen25
Haftung für Reaktorschiffe25a
Haftung in anderen Fällen26
Mitwirkendes Verschulden des Verletzten27
Umfang des Schadensersatzes bei Tötung28
Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung29
Geldrente30
Haftungshöchstgrenzen31
Verjährung32
Mehrere Verursacher33
Freistellungsverpflichtung34
Verteilungsverfahren35
(weggefallen)36
Rückgriff bei der Freistellung37
Ausgleich durch den Bund38
Ausnahmen von den Leistungen des Bundes39
Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist 40
Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage40a
Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 3440b
Staatenklagerecht40c
Fünfter Abschnitt
Sicherung
Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept41
Schutzziele42
Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter43
Funktionsvorbehalt44
Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik44b
Sechster Abschnitt
Bußgeldvorschriften
(weggefallen)45
Ordnungswidrigkeiten46
(weggefallen)47, 48
Einziehung49
(weggefallen)50 - 52
Siebter Abschnitt
Schlussvorschriften
Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache53
Erlass von Rechtsverordnungen54
Aufhebung von Rechtsvorschriften55
(weggefallen)56
Abgrenzungen57
Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands57a
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II57b
Übergangsvorschriften58
(Inkrafttreten)59
Anlagen
(weggefallen)Anlage 1
(weggefallen)Anlage 2
Elektrizitätsmengen nach § 7 Abs. 1aAnlage 3
Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1Anlage 4