UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
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Anlage 2 UVPG - Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung 1.
Nachstehende Angaben sind nach § 7 Absatz 4 vom Vorhabenträger zu übermitteln, wenn nach § 7 Absatz 1 und 2 , auch in Verbindung mit den §§ 8 bis 14 , eine Vorprüfung durchzuführen ist.
a)
Eine Beschreibung des Vorhabens, insbesondere
aa)
der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens und, soweit relevant, der Abrissarbeiten,
bb)
des Standorts des Vorhabens und der ökologischen Empfindlichkeit der Gebiete, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können.
b)
Eine Beschreibung der Schutzgüter, die von dem Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können.
c)
Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Schutzgüter infolge
aa)
der erwarteten Rückstände und Emissionen sowie gegebenenfalls der Abfallerzeugung,
bb)
der Nutzung der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.
2.
Bei der Zusammenstellung der Angaben für die Vorprüfung ist den Kriterien nach Anlage 3 , die für das Vorhaben von Bedeutung sind, Rechnung zu tragen. Soweit der Vorhabenträger über Ergebnisse vorgelagerter Umweltprüfungen oder anderer rechtlich vorgeschriebener Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens verfügt, sind diese ebenfalls einzubeziehen.
3.
Zusätzlich zu den Angaben nach Nummer 1 Buchstabe a kann der Vorhabenträger auch eine Beschreibung aller Merkmale des Vorhabens und des Standorts und aller Vorkehrungen vorlegen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden sollen.
4.
Wird eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt, können sich die Angaben des Vorhabenträgers in der ersten Stufe auf solche Angaben beschränken, die sich auf das Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien beziehen.
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Inhaltsverzeichnis
UVPG - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
§§ 1 - 3, Teil 1 - Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
§ 1 UVPG, Anwendungsbereich
§ 2 UVPG, Begriffsbestimmungen
§ 3 UVPG, Grundsätze für Umweltprüfungen
§§ 4 - 32, Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung
§§ 4 - 14d, Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4 UVPG, Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 UVPG, Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6 UVPG, Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7 UVPG, Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8 UVPG, UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9 UVPG, UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10 UVPG, UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11 UVPG, UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12 UVPG, UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13 UVPG, Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14 UVPG, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 14a UVPG, Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen
§ 14b UVPG, Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
§ 14c UVPG, Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau
§ 14d UVPG, Bau von Radwegen an Bundesstraßen
§§ 15 - 28, Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15 UVPG, Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16 UVPG, UVP-Bericht
§ 17 UVPG, Beteiligung anderer Behörden
§ 18 UVPG, Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19 UVPG, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20 UVPG, Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21 UVPG, Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22 UVPG, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23 UVPG, Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24 UVPG, Zusammenfassende Darstellung
§ 25 UVPG, Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26 UVPG, Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27 UVPG, Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28 UVPG, Überwachung
§§ 29 - 32, Abschnitt 3 - Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29 UVPG, Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30 UVPG, Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31 UVPG, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32 UVPG, Verbundene Prüfverfahren
§§ 33 - 46, Teil 3 - Strategische Umweltprüfung
§§ 33 - 37, Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33 UVPG, Strategische Umweltprüfung
§ 34 UVPG, Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35 UVPG, SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36 UVPG, SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37 UVPG, Ausnahmen von der SUP-Pflicht
§§ 38 - 46, Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38 UVPG, Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39 UVPG, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40 UVPG, Umweltbericht
§ 41 UVPG, Beteiligung anderer Behörden
§ 42 UVPG, Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43 UVPG, Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44 UVPG, Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45 UVPG, Überwachung
§ 46 UVPG, Verbundene Prüfverfahren
§§ 47 - 53, Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47 UVPG, Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48 UVPG, Raumordnungspläne
§ 49 UVPG, Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
§ 50 UVPG, Bauleitpläne
§ 51 UVPG, Bergrechtliche Verfahren
§ 52 UVPG, Landschaftsplanungen
§ 53 UVPG, Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
§§ 54 - 64, Teil 5 - Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
§§ 54 - 59, Abschnitt 1 - Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54 UVPG, Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55 UVPG, Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56 UVPG, Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57 UVPG, Übermittlung des Bescheids
§ 58 UVPG, Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59 UVPG, Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§§ 60 - 63, Abschnitt 2 - Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60 UVPG, Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61 UVPG, Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62 UVPG, Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63 UVPG, Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 64, Abschnitt 3 - Gemeinsame Vorschriften
§ 64 UVPG, Völkerrechtliche Verpflichtungen
§§ 65 - 69, Teil 6 - Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65 UVPG, Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66 UVPG, Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67 UVPG, Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 67a UVPG, Zulassung des vorzeitigen Baubeginns
§ 68 UVPG, Überwachung
§ 69 UVPG, Bußgeldvorschriften
§§ 70 - 74, Teil 7 - Schlussvorschriften
§ 70 UVPG, Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71 UVPG, Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72 UVPG, Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73 UVPG, Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74 UVPG, Übergangsvorschrift
Anlage 1 UVPG, Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"
Anlage 3 UVPG, Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 4 UVPG, Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 5 UVPG, Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
Anlage 6 UVPG, Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung