Vorherige Seite Nächste Seite § 248 StGB§ 248 StGBStrafgesetzbuch (StGB)BundesrechtBesonderer Teil → Neunzehnter Abschnitt – Diebstahl und UnterschlagungTitel: Strafgesetzbuch (StGB)Normgeber: BundAmtliche Abkürzung: StGBGliederungs-Nr.: 450-2Normtyp: Gesetz§ 248 StGB (weggefallen) Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite