
§ 167a StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht
Besonderer Teil → Elfter Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 167a StGB – Störung einer Bestattungsfeier
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.