Strafgesetzbuch (StGB) Bundesrecht

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§ 15 StGB, Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
§ 15 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Die Tat → Erster Titel – Grundlagen der Strafbarkeit

Titel: Strafgesetzbuch (StGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StGB
Gliederungs-Nr.: 450-2
Normtyp: Gesetz

§ 15 StGB – Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.