Strafgesetzbuch (StGB) Bundesrecht

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§ 10 StGB, Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachs...
§ 10 StGB
Strafgesetzbuch (StGB)
Bundesrecht

Erster Abschnitt – Das Strafgesetz → Erster Titel – Geltungsbereich

Titel: Strafgesetzbuch (StGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: StGB
Gliederungs-Nr.: 450-2
Normtyp: Gesetz

§ 10 StGB – Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.