ProdHaftG - Produkthaftungsgesetz

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§ 19 ProdHaftG - In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bonn, den 15. Dezember 1989

Der Bundespräsident
Weizsäcker

Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister der Justiz
Engelhard

Der Bundesminister für Wirtschaft
Haussmann